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Am Sonntag, den 8. März, wählt Bayerbach eine neue Bürgermeisterin / einen neuen Bürgermeister sowie einen neuen Gemeinderat. Rund 1.600 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger erhalten in diesen Tagen per Post ihre Wahlbenachrichtigung. Die Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach informiert nachfolgend über die wichtigsten Termine und Hinweise.
In der Wahlbenachrichtigung sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten am Wahltag ihre Stimme abgeben können. Insgesamt stehen am Sonntag 2 Wahllokale in der Zeit von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
🗳️ Briefwahl – Unterlagen auch online beantragen
Mit der Wahlbenachrichtigung können auch die Briefwahlunterlagen inklusive Wahlschein beantragt werden. Wer per Briefwahl abstimmen möchte, sollte die Unterlagen frühzeitig anfordern und rechtzeitig zurücksenden.
Ein schriftlicher Antrag auf Briefwahl muss spätestens bis Freitag, 6. März, um 15 Uhr beim Wahlamt im Rathaus Ergoldsbach, Hauptstraße 29, 84061 Ergoldsbach, eingegangen sein. Der Zugang ist barrierefrei.
💻 Online-Antrag
Von Montag, 2. Februar, bis Sonntag, 1. März, besteht auf der Homepage der Gemeinde Bayerbach unter www.gemeinde-bayerbach.de/buergerservice-online/ die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Dies ist auch über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code möglich.
✉️ Antrag per Post
Wer per Briefwahl wählen möchte, kann wie bisher den Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig ausfüllen, unterschreiben und in einem ausreichend frankierten Umschlag per Post versenden.
⚠️ Wichtiger Hinweis zur möglichen Stichwahl
Sollte am Sonntag, den 22. März, eine Bürgermeister oder Landratsstichwahl stattfinden, können die erforderlichen Briefwahlunterlagen bereits jetzt sowohl online als auch postalisch mitbeantragt werden. Hierzu ist das entsprechende Feld im Antrag anzukreuzen.
📦 Versand der Briefwahlunterlagen
Die Beantragung der Briefwahl ist zwar bereits ab dem 2. Februar möglich, die Ausgabe bzw. der Versand der Unterlagen erfolgt aus gesetzlichen Gründen jedoch erst ab Montag, 16. Februar 2026.
Die Zusendung an eine abweichende Adresse ist möglich, muss jedoch bereits bei der Antragstellung angegeben werden. Eine nachträgliche Änderung der Versandanschrift ist nicht möglich.
🕘 Öffnungszeiten des Wahlamtes (ab 16. Februar)
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