Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach

Aktuelles aus Bayerbach

Häckselaktion Frühjahr 2024 - ab 18.03.2024

Gelbe Säcke - Neuer Abfuhrkalender

Für den neuen Abfuhrkalender der Gelbe Säcke klicken Sie hier.

Baugrundstück im Baugebiet Schusterfeld 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17. Oktober 2023 beschlossen, das Baugrundstück Bergstr. 13 anhand einer Richtlinie zu vergeben. Ziel ist es, die Vergabe gemeindeeigener Wohnbaugrundstücke unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und der Bestimmtheit zu gewährleisten. Ebenso sollen auch soziale Aspekte berücksichtigt, sowie die örtliche Gemeinschaft und das ehrenamtliche Engagement gestärkt bzw. gewürdigt werden.

Weitere Informationen und den Bewerbungsbogen finden sie hier.

Heimat Info App für Bayerbach

NEU: Die Gemeinde Bayerbach jetzt als App

„Wissen, was los ist in Bayerbach!“

In unserer neuen Gemeinde-App „Heimat-Info“ erhalten Sie als Bürger oder Bürgerin sämtliche Informationen, wie News oder Veranstaltungen direkt aufs Smartphone oder Tablet. Offizieller App Start ist im Januar.

Heimat-Info Benachrichtigungsfunktion – Glocke schon aktiviert?

Egal ob Neuigkeiten und Eilmeldungen aus dem Rathaus oder anstehende Veranstaltungen unserer Vereine, Organisationen und Einrichtungen. Mit unserer Gemeinde-App sind Sie immer auf dem neuesten Stand!

Offizieller App Start ist im Januar. Seien Sie von Anfang an dabei.


Grußwort des ersten Bürgermeisters:
„Mit der Einführung der neuen Bayerbach App „Heimat-Info“ bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern eine zeitgemäße, schnelle Information für den Alltag. Alle Nachrichten aus unserer Gemeinde finden Sie ab sofort in der App. Durch das Aktivieren der Glocke für einzelne Kategorien und Profile werden Sie tagesaktuell über Neuigkeiten informiert.  Auch unsere Vereine und Organisationen haben die Möglichkeit, auf der gleichen Plattform über Veranstaltungen etc. zu berichten. Im Bürgerservice Menü haben unsere Bürger zudem einen digitalen Draht ins Rathaus und können Informationen rund um unsere Gemeinde abrufen oder digitale Behördengänge erledigen. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich die App bereits jetzt herunterladen!“  - Werner Klanikow, erster Bürgermeister

Wichtige Nachricht an alle Vereine, Organisationen und Einrichtungen:
Haben Sie sich schon registriert? In der Heimat-Info App erreichen Sie alle Bayerbacher ganz einfach.
In der neuen App können Sie Veranstaltungen ankündigen, neue Mitglieder ansprechen und über Ihr Vereinsleben berichten. Falls noch nicht geschehen, bitten wir Sie, sich jetzt in der App oder auf www.heimat-info.de zu registrieren und aktiv unsere Mitbürger zu informieren. Für Informationen zur Registrierung Ihres Vereins oder Ihrer Einrichtung erhalten Sie zeitnah ein Anschreiben.


Gesetzesänderung beim Kinderreisepass zum 01.01.2024

Aufgrund einer Gesetzesänderung entfällt der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 vollständig. Das Einwohnermeldeamt weist darauf hin, dass ab diesem Datum auch für Kinder jeden Alters ein  Personalausweis oder Reisepass für eine Grenzüberschreitung Pflicht ist. Kinderreisepässe, deren Geltungsdauer noch über den 01. Januar 2024 hinausreichen, behalten bis zum regulären Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das jeweilige Kind noch eindeutig identifiziert werden kann.

Aufmessen der Geschossflächen für die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach 

Die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach benötigt zur Erstellung einer rechtssicheren Beitragskalkulation für die Verbesserungsmaßnahmen der Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung aufgrund der Erweiterung der Kläranlage sämtliche Grundstücks- und Geschossflächen des gesamten Einzugsgebietes, welche  durch das Kommunalberatungs- und Vermessungsbüro, Bieramperl &  Mühlbauer aus 84082 Laberweinting, ermittelt bzw. aktualisiert werden sollen. 

Die Ermittlung der Grundstücksflächen erfolgt aus dem Grundbuch bzw. aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch des Vermessungsamtes. Die Geschossfläche wird nach folgendem Maßstab entsprechend des Satzungsmusters des Bayerischen Innenministeriums ermittelt:

  1. Hauptgebäude in den Außenmaßen in allen Geschossen (Keller-, Erd-, Oberge­schoss(e) und Dachgeschoss);
  2. Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung einen Bedarf nach Anschluss an die Entwässerungseinrichtung bzw. Wasserver­sorgungs­einrichtung auslösen oder angeschlossen sind.

Sämtliche genannten Gebäude bzw. Geschosse werden in den Außenmaßen erfasst, bei Keller- und Dachgeschossen (Teilausbau, Teilunterkellerung) sind auch Messungen im Inneren des Gebäudes erforderlich. Die Arbeiten werden täglich von ca. 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr stattfinden. Aus organisatorischen Gründen ist eine vorherige Terminvereinbarung mit dem Grundstückseigentümer nicht möglich. Sollten die Mitarbeiter des Vermessungsbüros nach mehrmaligen Versuchen niemanden antreffen, so wird mit dem Grundstückseigentümer ein Termin vereinbart.

Die persönliche Anwesenheit des Grundstückseigentümers während der Aufmessarbeiten ist nicht unbedingt erforderlich. Es kann auch eine andere Person bevollmächtigt werden, welche bei den Aufmessarbeiten anwesend sein soll. Eine Unterschrift braucht nicht geleistet zu werden. Zur Kontrolle wird von der Gemeinde dem Grundstückseigentümer nach Abschluss der Aufmessarbeiten ein Aufmassblatt zugestellt, aus welchem die ermittelte Geschossfläche hervorgeht.

Für die Aufmessarbeiten entstehen dem Grundstückseigentümer keine zusätzlichen Kosten.

Die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach hat oben genanntes Vermessungsbüro mit der Ermittlung bzw. Aktualisierung der Geschossflächen beauftragt. Es wird gebeten, den Vertretern des Büros, welche sich durch eine Vollmacht von der Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach ausweisen können, Zutritt zu den Gebäuden zu gewähren und alle notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Mit den Vermessungsarbeiten soll am 03.07.2023 begonnen werden, sofern dies witterungs­bedingt möglich ist.

Für Rückfragen steht die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach, Frau Höglmeier, Tel. 08771/3047, gerne zur Verfügung.


Stadt und Landkreis Landshut geben Neuauflage des "Seniorenwegweisers" heraus.

Der Ratgeber ist ein Nachschlagewerk für ältere Menschen und ihre Angehörigen und beinhaltet wertvolle Tipps, Adressen

und Ansprechpartner - angefangen von den Vertretern der Seniorenarbeit, über Wohnen im Alter, sozialrechtliche und

wirtschaftliche Angelegenheiten, Kultur, Sport und Erholung bis hin zu den Möglichkeiten zur schönen Gestaltung Ihres Lebensabends. Ein möglichst langes, selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen, das ist der Wunsch vieler.

 Zwischen erster und zweiter Auflage hat sich in Sachen Seniorenarbeit einiges getan in der Region Landshut, was sich auch im Wegweiser wiederfindet. So sind viele neue Fachstellen gegründet und in Broschüre mit aufgenommen worden: Sei es die Koordinierungsstelle Demenz für den Landkreis oder auch Wohnraumberatungsstellen in Rathaus und Landratsamt sowie der gemeinsame Pflegestützpunkt der Region. Auch überregional bedeutsame Angebote sind nun mit aufgeführt, an die sich die Senioren und ihre Angehörigen wenden können.

 Die druckfrische 112-seitige Broschüre ist ab sofort im Rathaus, bei Ihrer Nachbarschaftshilfe oder den Seniorenbeauftragten/dem Seniorenbeirat erhältlich.


Die Idee einer gemeinsamen Seniorenbroschüre von Stadt und Landkreis Landshut entstand beim Prozess zur Entwicklung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes.

Heimat, Freizeit, Land & Leute - Startschuss für das Digitale Landkreis - Magazin

Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch

Durch anklicken des Bildes öffnet sich der QR Code für die Online Terminvereinbarung

Infos und Hilfen für Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet Ukraine


Basis-Informationen für die Organisation der Ukraine-Hilfe in Bayern

Bekanntmachung Neuregelung der Grundsteuer - Stand 15.12.2022