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Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach
Aktuelles aus Bayerbach
Mikrozensus 2025 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt
Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.
Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen sie dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.
Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.
Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert. Sie können die Fragen des Mikrozensus entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die dafür sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.
Es besteht Auskunftspflicht
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf die Daten einzelner Personen zulässt.
Hinweise:
Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Die Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:
Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.
Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert:
Häckselaktion im Frühjahr 2025 - ab dem 10.03.2025
Bundestagswahl 2025

Baugebiet Feuchtener Feld
Bauplatzbewerbungen für das Baugebiet Feuchtener Feld sind vom 01. Dezember 2024 möglich und können bis zum 17. Januar 2025 eingeschickt werden.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Neues Jugendprojekt startet in Bayerbach

Hier der Link zu den geplanten Aktivitäten: Spoiler Aktivitäten
Vortrag Dr. Richter "Bayerbachs goldener Reiterfürst"
Einladung zum Informationsabend mit Dr. Thomas Richter – Kreisarchäologie Landshut.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit sich bei einem Vortrag über „Bayerbachs goldener Reiterfürst“ zu informieren.

Die Veranstaltung ist am Mittwoch, 06.11.2024 und beginnt um 19.00 Uhr im großen Bürgersaal der Gemeinde Bayerbach.
Zwischen Juli 2022 und April 2023 führte die Kreisarchäologie Landshut Ausgrabungen am Ortsrand Feuchtener Feld durch. Archäologen haben auf einem aus dem 7. und frühen 8. Jahrhundert stammenden bajuwarischen Friedhof einen ganz besonderen Fund gemacht. Im Schatten dreier mächtiger Grabhügel stießen sie auf die letzte Ruhestätte eines 50- bis 60-jährigen Mannes: eines bajuwarischen Reiterfürsten. Obwohl dem Verstorbenen ein Teil seiner ihm beigelegten Waffen bereits kurz nach der Bestattung geraubt worden sei, sei er als berittener Krieger zu erkennen gewesen. Nach Untersuchungen der Funde im Landesamt für Denkmalpflege in München sei deutlich geworden, dass man es mit einem reichen Edelmann zu tun habe. Dieser habe seinen Stand durch glänzende Accessoires zum Ausdruck gebracht. So schmückte seinen Kopf ein mit Goldfäden durchwirktes Stirnband, genannt Vitta. Den Angaben zufolge war der Reiter Angehöriger der bajuwarischen Führungsschicht.

Landratsamt Landshut informiert
Das Landratsamt Landshut mit dem Kreisjugendamt in Altdorf,den Kfz-Zulassungsstellen in Ergolding, Rottenburg und Vilsbiburg, sowie die Tiefbauverwaltung in Rottenburg, die Bauhöfe in Rottenburg und Vilsbiburg, die zentrale Reststoffdeponie Spitzlberg, die Außenstelle Rottenburg des Jobcenters Landkreis Landshut und die Stadt- und Kreisbibliothek Vilsbiburg
sind am Mittwoch, den 11.12.2024 aufgrund der stattfindenden Personalversammlung des Landkreises Landshut geschlossen.
Ebenso wird bekanntgegeben, dass das Landratsamt mit seinen Außenstellen am Freitag, den 27.12.2024 geschlossen bleibt
Terminbekanntgabe für die gemeindlichen Bürgerversammlungen

Digitaler Bauantrag
Ab dem 01.08.2024 ist die Einführung des digitalen Bauantrages im Landratsamt Landshut geplant. Hierdurch ergeben sich verschiedene Neuerungen im Baugenehmigungsverfahren, auf die die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach bereits vorab hinweisen möchte.
Eine entscheidende Änderung besteht hierbei in der Änderung der Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anträge. Diese gelten ab der Einführung des digitalen Bauantrages nicht nur für digitale Anträge, sondern auch für Anträge in Papierform, um einen einheitlichen Ablauf zu gewährleisten.
Die Zuständigkeiten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

(https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/zustaendigkeitsaenderungen/index.php)
Die Antragstellung erfolgt vollständig online über Ihren Browser. Es handelt sich um einen Online-Assistenten, in dem ein Formular ausgefüllt wird. Das digitale Einreichen ist ausreichend, es bedarf keiner Dokumente in Papierform. Auch das Nachreichen von Unterlagen erfolgt online.
Nach Aufruf des Online-Assistenten ist eine Anmeldung mit einem Nutzerkonto erforderlich. Dadurch werden die im Papierantrag üblichen Unterschriften ersetzt. Der Digitale Bauantrag kann mit der BayernID und dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis verwendet werden. Je nach beantragter Verfahrensart kann die digitale Antragstellung vom Entwurfsverfasser oder vom Bauherren selbst durchgeführt werden.
Die Baugenehmigung wird weiterhin in Papierform erteilt.
Gebühren der Bayerischen Vermessungsverwaltung
Hilfe bei Hochwasserschäden 2024
Die Bayerische Vermessungsverwaltung wird in Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen in Bayern im Jahr 2024 nachfolgende und gleichzeitig geltende Ermäßigungen ab sofort gewähren:
- Stellen Eigentümer aufgrund von Schäden, die mittel- oder unmittelbar aus dem aktuellen Hochwasser resultieren, Antrag auf Wiederherstellung oder Ermittlung von Grenzen, so wird die reguläre Gebühr nach GebOVerm um 50% reduziert.
- Wird die Leistung vordringlich beantragt, wird aus Billigkeitsgründen der Dringlichkeitszuschlag nach § 5 GebOVerm nicht verrechnet.
Die Ermäßigungen gelten nur insoweit, als dass der entsprechende Antrag bis zum 31. Dezember 2024 gestellt wurde und die Kosten nicht bereits durch entsprechende Versicherungen oder Hilfsprogramme ausgeglichen werden.
Gelbe Säcke - Neuer Abfuhrkalender
Für den neuen Abfuhrkalender der Gelbe Säcke klicken Sie hier.
Heimat Info App für Bayerbach

NEU: Die Gemeinde Bayerbach jetzt als App
„Wissen, was los ist in Bayerbach!“
In unserer neuen Gemeinde-App „Heimat-Info“ erhalten Sie als Bürger oder Bürgerin sämtliche Informationen, wie News oder Veranstaltungen direkt aufs Smartphone oder Tablet. Offizieller App Start ist im Januar.
Heimat-Info Benachrichtigungsfunktion – Glocke schon aktiviert?
Egal ob Neuigkeiten und Eilmeldungen aus dem Rathaus oder anstehende Veranstaltungen unserer Vereine, Organisationen und Einrichtungen. Mit unserer Gemeinde-App sind Sie immer auf dem neuesten Stand!
Offizieller App Start ist im Januar. Seien Sie von Anfang an dabei.


Grußwort des ersten Bürgermeisters:
„Mit der Einführung der neuen Bayerbach App „Heimat-Info“ bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern eine zeitgemäße, schnelle Information für den Alltag. Alle Nachrichten aus unserer Gemeinde finden Sie ab sofort in der App. Durch das Aktivieren der Glocke für einzelne Kategorien und Profile werden Sie tagesaktuell über Neuigkeiten informiert. Auch unsere Vereine und Organisationen haben die Möglichkeit, auf der gleichen Plattform über Veranstaltungen etc. zu berichten. Im Bürgerservice Menü haben unsere Bürger zudem einen digitalen Draht ins Rathaus und können Informationen rund um unsere Gemeinde abrufen oder digitale Behördengänge erledigen. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich die App bereits jetzt herunterladen!“ - Werner Klanikow, erster Bürgermeister
Wichtige Nachricht an alle Vereine, Organisationen und Einrichtungen:
Haben Sie sich schon registriert? In der Heimat-Info App erreichen Sie alle Bayerbacher ganz einfach. In der neuen App können Sie Veranstaltungen ankündigen, neue Mitglieder ansprechen und über Ihr Vereinsleben berichten. Falls noch nicht geschehen, bitten wir Sie, sich jetzt in der App oder auf www.heimat-info.de zu registrieren und aktiv unsere Mitbürger zu informieren. Für Informationen zur Registrierung Ihres Vereins oder Ihrer Einrichtung erhalten Sie zeitnah ein Anschreiben.
Gesetzesänderung beim Kinderreisepass zum 01.01.2024
Aufgrund einer Gesetzesänderung entfällt der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 vollständig. Das Einwohnermeldeamt weist darauf hin, dass ab diesem Datum auch für Kinder jeden Alters ein Personalausweis oder Reisepass für eine Grenzüberschreitung Pflicht ist. Kinderreisepässe, deren Geltungsdauer noch über den 01. Januar 2024 hinausreichen, behalten bis zum regulären Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das jeweilige Kind noch eindeutig identifiziert werden kann.
Aufmessen der Geschossflächen für die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach
Die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach benötigt zur Erstellung einer rechtssicheren Beitragskalkulation für die Verbesserungsmaßnahmen der Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung aufgrund der Erweiterung der Kläranlage sämtliche Grundstücks- und Geschossflächen des gesamten Einzugsgebietes, welche durch das Kommunalberatungs- und Vermessungsbüro, Bieramperl & Mühlbauer aus 84082 Laberweinting, ermittelt bzw. aktualisiert werden sollen.
Die Ermittlung der Grundstücksflächen erfolgt aus dem Grundbuch bzw. aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch des Vermessungsamtes. Die Geschossfläche wird nach folgendem Maßstab entsprechend des Satzungsmusters des Bayerischen Innenministeriums ermittelt:
- Hauptgebäude in den Außenmaßen in allen Geschossen (Keller-, Erd-, Obergeschoss(e) und Dachgeschoss);
- Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung einen Bedarf nach Anschluss an die Entwässerungseinrichtung bzw. Wasserversorgungseinrichtung auslösen oder angeschlossen sind.
Sämtliche genannten Gebäude bzw. Geschosse werden in den Außenmaßen erfasst, bei Keller- und Dachgeschossen (Teilausbau, Teilunterkellerung) sind auch Messungen im Inneren des Gebäudes erforderlich. Die Arbeiten werden täglich von ca. 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr stattfinden. Aus organisatorischen Gründen ist eine vorherige Terminvereinbarung mit dem Grundstückseigentümer nicht möglich. Sollten die Mitarbeiter des Vermessungsbüros nach mehrmaligen Versuchen niemanden antreffen, so wird mit dem Grundstückseigentümer ein Termin vereinbart.
Die persönliche Anwesenheit des Grundstückseigentümers während der Aufmessarbeiten ist nicht unbedingt erforderlich. Es kann auch eine andere Person bevollmächtigt werden, welche bei den Aufmessarbeiten anwesend sein soll. Eine Unterschrift braucht nicht geleistet zu werden. Zur Kontrolle wird von der Gemeinde dem Grundstückseigentümer nach Abschluss der Aufmessarbeiten ein Aufmassblatt zugestellt, aus welchem die ermittelte Geschossfläche hervorgeht.
Für die Aufmessarbeiten entstehen dem Grundstückseigentümer keine zusätzlichen Kosten.
Die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach hat oben genanntes Vermessungsbüro mit der Ermittlung bzw. Aktualisierung der Geschossflächen beauftragt. Es wird gebeten, den Vertretern des Büros, welche sich durch eine Vollmacht von der Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach ausweisen können, Zutritt zu den Gebäuden zu gewähren und alle notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Mit den Vermessungsarbeiten soll am 03.07.2023 begonnen werden, sofern dies witterungsbedingt möglich ist.
Für Rückfragen steht die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach, Frau Höglmeier, Tel. 08771/3047, gerne zur Verfügung.
Stadt und Landkreis Landshut geben Neuauflage des "Seniorenwegweisers" heraus.
Der Ratgeber ist ein Nachschlagewerk für ältere Menschen und ihre Angehörigen und beinhaltet wertvolle Tipps, Adressen
und Ansprechpartner - angefangen von den Vertretern der Seniorenarbeit, über Wohnen im Alter, sozialrechtliche und
wirtschaftliche Angelegenheiten, Kultur, Sport und Erholung bis hin zu den Möglichkeiten zur schönen Gestaltung Ihres Lebensabends. Ein möglichst langes, selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen, das ist der Wunsch vieler.
Zwischen erster und zweiter Auflage hat sich in Sachen Seniorenarbeit einiges getan in der Region Landshut, was sich auch im Wegweiser wiederfindet. So sind viele neue Fachstellen gegründet und in Broschüre mit aufgenommen worden: Sei es die Koordinierungsstelle Demenz für den Landkreis oder auch Wohnraumberatungsstellen in Rathaus und Landratsamt sowie der gemeinsame Pflegestützpunkt der Region. Auch überregional bedeutsame Angebote sind nun mit aufgeführt, an die sich die Senioren und ihre Angehörigen wenden können.
Die druckfrische 112-seitige Broschüre ist ab sofort im Rathaus, bei Ihrer Nachbarschaftshilfe oder den Seniorenbeauftragten/dem Seniorenbeirat erhältlich.

Die Idee einer gemeinsamen Seniorenbroschüre von Stadt und Landkreis Landshut entstand beim Prozess zur Entwicklung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes.
Heimat, Freizeit, Land & Leute - Startschuss für das Digitale Landkreis - Magazin
Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch
Durch anklicken des Bildes öffnet sich der QR Code für die Online Terminvereinbarung
Infos und Hilfen für Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet Ukraine

Basis-Informationen für die Organisation der Ukraine-Hilfe in Bayern
Bekanntmachung Neuregelung der Grundsteuer - Stand 15.12.2022