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Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach
Aktuelles aus Bayerbach
Terminbekanntgabe für die gemeindlichen Bürgerversammlungen
Das Rathaus ist am Freitag, den 04. Oktober 2024 ganztägig geschlossen!
Die Bürgerversammlungen finden in diesem Jahr am Donnerstag, den 21. November 2024 um 19 Uhr im Gasthaus Pritscher Greilsberg und am Freitag, den 22. November 2024 um 19 Uhr im Schlosswirt Bayerbach statt. Die Bevölkerung wird herzlich gebeten, an den Bürgerversammlungen recht zahlreich teilzunehmen.
Herbst-Häckselaktion - ab 21.10.2024
Digitaler Bauantrag
Ab dem 01.08.2024 ist die Einführung des digitalen Bauantrages im Landratsamt Landshut geplant. Hierdurch ergeben sich verschiedene Neuerungen im Baugenehmigungsverfahren, auf die die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach bereits vorab hinweisen möchte.
Eine entscheidende Änderung besteht hierbei in der Änderung der Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anträge. Diese gelten ab der Einführung des digitalen Bauantrages nicht nur für digitale Anträge, sondern auch für Anträge in Papierform, um einen einheitlichen Ablauf zu gewährleisten.
Die Zuständigkeiten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
(https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/zustaendigkeitsaenderungen/index.php)
Die Antragstellung erfolgt vollständig online über Ihren Browser. Es handelt sich um einen Online-Assistenten, in dem ein Formular ausgefüllt wird. Das digitale Einreichen ist ausreichend, es bedarf keiner Dokumente in Papierform. Auch das Nachreichen von Unterlagen erfolgt online.
Nach Aufruf des Online-Assistenten ist eine Anmeldung mit einem Nutzerkonto erforderlich. Dadurch werden die im Papierantrag üblichen Unterschriften ersetzt. Der Digitale Bauantrag kann mit der BayernID und dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis verwendet werden. Je nach beantragter Verfahrensart kann die digitale Antragstellung vom Entwurfsverfasser oder vom Bauherren selbst durchgeführt werden.
Die Baugenehmigung wird weiterhin in Papierform erteilt.
Gebühren der Bayerischen Vermessungsverwaltung
Hilfe bei Hochwasserschäden 2024
Die Bayerische Vermessungsverwaltung wird in Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen in Bayern im Jahr 2024 nachfolgende und gleichzeitig geltende Ermäßigungen ab sofort gewähren:
- Stellen Eigentümer aufgrund von Schäden, die mittel- oder unmittelbar aus dem aktuellen Hochwasser resultieren, Antrag auf Wiederherstellung oder Ermittlung von Grenzen, so wird die reguläre Gebühr nach GebOVerm um 50% reduziert.
- Wird die Leistung vordringlich beantragt, wird aus Billigkeitsgründen der Dringlichkeitszuschlag nach § 5 GebOVerm nicht verrechnet.
Die Ermäßigungen gelten nur insoweit, als dass der entsprechende Antrag bis zum 31. Dezember 2024 gestellt wurde und die Kosten nicht bereits durch entsprechende Versicherungen oder Hilfsprogramme ausgeglichen werden.
Gelbe Säcke - Neuer Abfuhrkalender
Für den neuen Abfuhrkalender der Gelbe Säcke klicken Sie hier.
Heimat Info App für Bayerbach
NEU: Die Gemeinde Bayerbach jetzt als App
„Wissen, was los ist in Bayerbach!“
In unserer neuen Gemeinde-App „Heimat-Info“ erhalten Sie als Bürger oder Bürgerin sämtliche Informationen, wie News oder Veranstaltungen direkt aufs Smartphone oder Tablet. Offizieller App Start ist im Januar.
Heimat-Info Benachrichtigungsfunktion – Glocke schon aktiviert?
Egal ob Neuigkeiten und Eilmeldungen aus dem Rathaus oder anstehende Veranstaltungen unserer Vereine, Organisationen und Einrichtungen. Mit unserer Gemeinde-App sind Sie immer auf dem neuesten Stand!
Offizieller App Start ist im Januar. Seien Sie von Anfang an dabei.
Grußwort des ersten Bürgermeisters:
„Mit der Einführung der neuen Bayerbach App „Heimat-Info“ bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern eine zeitgemäße, schnelle Information für den Alltag. Alle Nachrichten aus unserer Gemeinde finden Sie ab sofort in der App. Durch das Aktivieren der Glocke für einzelne Kategorien und Profile werden Sie tagesaktuell über Neuigkeiten informiert. Auch unsere Vereine und Organisationen haben die Möglichkeit, auf der gleichen Plattform über Veranstaltungen etc. zu berichten. Im Bürgerservice Menü haben unsere Bürger zudem einen digitalen Draht ins Rathaus und können Informationen rund um unsere Gemeinde abrufen oder digitale Behördengänge erledigen. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich die App bereits jetzt herunterladen!“ - Werner Klanikow, erster Bürgermeister
Wichtige Nachricht an alle Vereine, Organisationen und Einrichtungen:
Haben Sie sich schon registriert? In der Heimat-Info App erreichen Sie alle Bayerbacher ganz einfach. In der neuen App können Sie Veranstaltungen ankündigen, neue Mitglieder ansprechen und über Ihr Vereinsleben berichten. Falls noch nicht geschehen, bitten wir Sie, sich jetzt in der App oder auf www.heimat-info.de zu registrieren und aktiv unsere Mitbürger zu informieren. Für Informationen zur Registrierung Ihres Vereins oder Ihrer Einrichtung erhalten Sie zeitnah ein Anschreiben.
Gesetzesänderung beim Kinderreisepass zum 01.01.2024
Aufgrund einer Gesetzesänderung entfällt der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 vollständig. Das Einwohnermeldeamt weist darauf hin, dass ab diesem Datum auch für Kinder jeden Alters ein Personalausweis oder Reisepass für eine Grenzüberschreitung Pflicht ist. Kinderreisepässe, deren Geltungsdauer noch über den 01. Januar 2024 hinausreichen, behalten bis zum regulären Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das jeweilige Kind noch eindeutig identifiziert werden kann.
Aufmessen der Geschossflächen für die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach
Die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach benötigt zur Erstellung einer rechtssicheren Beitragskalkulation für die Verbesserungsmaßnahmen der Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung aufgrund der Erweiterung der Kläranlage sämtliche Grundstücks- und Geschossflächen des gesamten Einzugsgebietes, welche durch das Kommunalberatungs- und Vermessungsbüro, Bieramperl & Mühlbauer aus 84082 Laberweinting, ermittelt bzw. aktualisiert werden sollen.
Die Ermittlung der Grundstücksflächen erfolgt aus dem Grundbuch bzw. aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch des Vermessungsamtes. Die Geschossfläche wird nach folgendem Maßstab entsprechend des Satzungsmusters des Bayerischen Innenministeriums ermittelt:
- Hauptgebäude in den Außenmaßen in allen Geschossen (Keller-, Erd-, Obergeschoss(e) und Dachgeschoss);
- Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung einen Bedarf nach Anschluss an die Entwässerungseinrichtung bzw. Wasserversorgungseinrichtung auslösen oder angeschlossen sind.
Sämtliche genannten Gebäude bzw. Geschosse werden in den Außenmaßen erfasst, bei Keller- und Dachgeschossen (Teilausbau, Teilunterkellerung) sind auch Messungen im Inneren des Gebäudes erforderlich. Die Arbeiten werden täglich von ca. 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr stattfinden. Aus organisatorischen Gründen ist eine vorherige Terminvereinbarung mit dem Grundstückseigentümer nicht möglich. Sollten die Mitarbeiter des Vermessungsbüros nach mehrmaligen Versuchen niemanden antreffen, so wird mit dem Grundstückseigentümer ein Termin vereinbart.
Die persönliche Anwesenheit des Grundstückseigentümers während der Aufmessarbeiten ist nicht unbedingt erforderlich. Es kann auch eine andere Person bevollmächtigt werden, welche bei den Aufmessarbeiten anwesend sein soll. Eine Unterschrift braucht nicht geleistet zu werden. Zur Kontrolle wird von der Gemeinde dem Grundstückseigentümer nach Abschluss der Aufmessarbeiten ein Aufmassblatt zugestellt, aus welchem die ermittelte Geschossfläche hervorgeht.
Für die Aufmessarbeiten entstehen dem Grundstückseigentümer keine zusätzlichen Kosten.
Die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach hat oben genanntes Vermessungsbüro mit der Ermittlung bzw. Aktualisierung der Geschossflächen beauftragt. Es wird gebeten, den Vertretern des Büros, welche sich durch eine Vollmacht von der Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach ausweisen können, Zutritt zu den Gebäuden zu gewähren und alle notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Mit den Vermessungsarbeiten soll am 03.07.2023 begonnen werden, sofern dies witterungsbedingt möglich ist.
Für Rückfragen steht die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach, Frau Höglmeier, Tel. 08771/3047, gerne zur Verfügung.
Stadt und Landkreis Landshut geben Neuauflage des "Seniorenwegweisers" heraus.
Der Ratgeber ist ein Nachschlagewerk für ältere Menschen und ihre Angehörigen und beinhaltet wertvolle Tipps, Adressen
und Ansprechpartner - angefangen von den Vertretern der Seniorenarbeit, über Wohnen im Alter, sozialrechtliche und
wirtschaftliche Angelegenheiten, Kultur, Sport und Erholung bis hin zu den Möglichkeiten zur schönen Gestaltung Ihres Lebensabends. Ein möglichst langes, selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen, das ist der Wunsch vieler.
Zwischen erster und zweiter Auflage hat sich in Sachen Seniorenarbeit einiges getan in der Region Landshut, was sich auch im Wegweiser wiederfindet. So sind viele neue Fachstellen gegründet und in Broschüre mit aufgenommen worden: Sei es die Koordinierungsstelle Demenz für den Landkreis oder auch Wohnraumberatungsstellen in Rathaus und Landratsamt sowie der gemeinsame Pflegestützpunkt der Region. Auch überregional bedeutsame Angebote sind nun mit aufgeführt, an die sich die Senioren und ihre Angehörigen wenden können.
Die druckfrische 112-seitige Broschüre ist ab sofort im Rathaus, bei Ihrer Nachbarschaftshilfe oder den Seniorenbeauftragten/dem Seniorenbeirat erhältlich.
Die Idee einer gemeinsamen Seniorenbroschüre von Stadt und Landkreis Landshut entstand beim Prozess zur Entwicklung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes.
Heimat, Freizeit, Land & Leute - Startschuss für das Digitale Landkreis - Magazin
Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch
Durch anklicken des Bildes öffnet sich der QR Code für die Online Terminvereinbarung
Infos und Hilfen für Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet Ukraine
Basis-Informationen für die Organisation der Ukraine-Hilfe in Bayern
Bekanntmachung Neuregelung der Grundsteuer - Stand 15.12.2022