Elektronische Mitteilungen - EMail

Elektronische Mitteilungen - EMail

 

Erklärung über die Nichteröffnung des Zugangs für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (gem. § 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz BayVwVfG) :
Der elektronische Zugang zur Verwaltung der Marktgemeinde Ergoldsbach insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente - für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen natürlichen Personen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3a Abs. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz BayVwVfG, wird hiermit ausdrücklich zurzeit nicht eröffnet.  

Die vorstehende Einschränkung gilt sowohl für die Zugänge per E-Mail-Adresse, für E-Mail-Kontaktformulare als auch für jede Art von Web-Formularen und sonstigen Zugängen. Alle anderen bekannten Mailadressen sowie personenbezogene Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Verwaltung, stellen keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 3 a Abs. 1 BayVwVfG kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.
 

Welche Form der Kommunikation ist möglich ?

Derzeit sind die technischen Voraussetzungen für eine rechtsverbindliche Kommunikation noch nicht gegeben, das heißt, in den Fällen, in denen eine Schriftform (Unterschrift) erforderlich ist, ist eine elektronische Abwicklung noch nicht möglich.   

In allen anderen Fällen, in denen es nicht um eine Rechtsverbindlichkeit ankommt, können Sie die veröffentlichten und bekannten E-Mail-Adressen von Einrichtungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungsgemeinschaft natürlich jederzeit dafür nutzen, mit dem Markt Ergoldsbach in Kontakt zu treten. 
 
Bitte beachten Sie für die elektronische Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung die folgenden wichtigen Punkte:
Es können keine verschlüsselten E-Mails entgegengenommen werden. Bei der Kommunikation über unverschlüsselte E-Mail besteht das Risiko, dass die Informationen auf dem Transportweg von Unbefugten zur Kenntnis genommen, verfälscht oder gelöscht werden, deshalb wird bei vertraulichen Daten zurzeit der Postweg empfohlen.  

Grundsätzlich sind reine Text-E-Mails zu verwenden, das heißt, auf den Anhang von Dokumenten, Bildern oder anderen digitalen Formaten ist zu verzichten. Ist die Übermittlung von Dateianhängen dennoch erforderlich, so wird gebeten, die Verwertbarkeit des Dateiformates zuvor mit Ihrer Kontaktpartnerin bzw. Ihrem Kontaktpartner bei der Gemeindeverwaltung abzustimmen.  

Die Größe der annehmbaren E-Mails ist beschränkt auf 10 MB.

Es sind keinerlei Werbe-E-Mails erwünscht. Es ist untersagt, die auf dieser Website befindlichen E-Mail-Adressen, Personendaten und Adressen ohne explizite Zustimmung in Mailing-Listen, Newsletter oder Datensammlungen aufzunehmen.