Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Bayerische gigabitrichtlinie

1.       Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme  (29.04.2021)

 Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Bayerbach b. E. nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt.

Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Gerhard Kiermeier (E-Mail: kiermeier@vgem-ergoldsbach.de)


2.     Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung  (29.04.2021)

Die Gemeinde Bayerbach b. E. ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Bayerbach b. E. bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 25.06.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.